Informationen zum Bildungsticket

Informationen zum Bildungsticket

Folgende Informationen erhielten wir vom Landratsamt Pirna:

Mit dem Beginn des Schuljahres 2021/22 soll ab dem 1. August 2021 Bus und Bahn fahren für sächsische Schülerinnen und Schüler an allgemein­bildenden Schulen und für alle Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen, die keine duale Ausbildung absolvieren, günstiger werden. Mit finanzieller Unterstützung des Freistaates Sachsen werden die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte das Bildungsticket Sachsen einführen. Der Preis für das Bildungsticket beträgt 15 Euro pro Monat und ist identisch mit dem Eigenanteil an der Schülerbeförderung.

Die Organisation der Schülerbeförderung für das neue Schuljahr 2021/22 ist in vollem Gange und wir möchten Ihnen nachfolgend noch einige Hinweise insbesondere zum Bildungsticket geben:

1. Schüler, die bereits in diesem Schuljahr eine geförderte Schülerbeförderung im ÖPNV in Anspruch nehmen und ermäßigte Abo-Monatskarten erhalten, werden automatisch auf das Bildungsticket umgestellt und bekommen es vor dem Beginn des neuen Schuljahres auf dem Postweg zugestellt.

2. Schüler, die mit Beginn des Schuljahres 2021/22 die Schule wechseln, umgezogen sind o. a. und einen Anspruch auf eine geförderte Schülerbeförderung haben, stellen bitte umgehend einen neuen Antrag auf geförderte Schülerbeförderung, um die Bereitstellung der Fahrausweise zum Schuljahresbeginn noch gewährleisten zu können.

3. Schüler, die keinen Anspruch auf eine geförderte Schülerbeförderung haben (z. B. bei Nichterreichen der in der Satzung festgelegten Mindestentfernung), können das Bildungsticket direkt bei den Verkehrsunternehmen beantragen und zahlen ebenfalls monatlich 15 Euro. Damit wird die Gleichbehandlung aller Schüler, die zum Berechtigtenkreis des Bildungstickets gehören, hergestellt.

4. Die Fahrausweise und die Kundenkarten bekommen die Eltern bzw. Schüler zum Schuljahresbeginn auf dem Postweg persönlich zugeschickt. Eine Ausgabe der Kundenkarten über die Schulen entfällt somit.

Weitere wichtige Hinweise:

* Für das Schuljahr 2021/22 können Bildungstickets nur für einen Beförderungsbeginn im August und September 2021 beim Verkehrsunternehmen bestellt werden. Schüler, welche zu einem späteren Zeitpunkt (ab Oktober 2021) eine Beförderung im ÖPNV benötigen und im nächsten Schuljahr 2022/23 weiterhin auf eine Beförderung angewiesen sind, stellen ihre Abo-Anträge zum Bildungsticket bitte direkt beim Verkehrsunternehmen (Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH; www.rvsoe.de

* Schüler, welche nur in den Wintermonaten eine geförderte Schülerbeförderung im ÖPNV in Anspruch nehmen, kaufen ab dem Schuljahr 2021/22 ihre Fahrausweise für den beantragten Zeitraum selbst beim Verkehrsunternehmen. Gemäß § 10 Abs. 2 SchBS werden nur die Kosten höchstens bis zum preisgünstigsten Fahrausweis erstattet. Voraussetzung hierfür ist jedoch auch eine vorherige Antragstellung beim Landratsamt.

* Schüler der berufsbildenden Schulen, welche einen Anspruch auf eine geförderte Schülerbeförderung haben (keine duale Ausbildung) und im Schuljahr 2020/21 ein Azubiticket selbst erworben haben, können dieses beim Verkehrsunternehmen grundsätzlich in ein Bildungsticket umwandeln. In diesem Fall ist kein Antrag auf geförderte Schülerbeförderung beim Landratsamt notwendig, da der Preis des Bildungstickets identisch mit dem Eigenanteil an der Schülerbeförderung ist.

Ab dem Schuljahr 2022/23 wird angestrebt, dass alle Schüler das Bildungsticket über die Verkehrsunternehmen beantragen. Über das konkrete Verfahren wird gesondert informiert.

Weitere Informationen zum sächsischen Bildungsticket finden Sie unter www.dein-bildungsticket.de und unter www.vvo-online.de bzw. auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen.

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