Jugendschutz

Hier führen wir einige Unterschiede in der deutschen und tschechischen Gesetzgebung auf, die für uns Schüler interessant sind.

Alkohol:
In Deutschland ist der Konsum von Bier und Wein unter bestimmten Bedingungen ab 16 Jahren und der Konsum von hochprozentigem Alkohol ab 18 Jahren nicht strafbar. In Tschechien hingegen ist der Konsum jeglichen Alkohols erst ab 18 Jahren erlaubt.

Identifikationsnummer:
In Tschechien besitzt jede Person eine sog. „Geburtsnummer“ zur Identifizierung.

Religion:
In Tschechien besitzt jede Person von Geburt an die vollständig freie Religionsmündigkeit, wo hingegen dies in Deutschland erst ab 14 Jahren der Fall ist.

Geschlechtsverkehr:
In Tschechien ist Geschlechtsverkehr ab einem Alter von 15 Jahren, in Deutschland ab 14 Jahren nicht strafbar.

Führerschein:
Autofahren ist in Deutschland bereits mit 17 Jahren möglich, jedoch nur in Begleitung eines erfahrenen Führerscheinbesitzers. In Tschechien kann der Führerschein erst ab 18 Jahren erworben werden.