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Školní řád

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Alle an der Schule Lernenden und Tätigen sowie Besucher der Schule tragen mit der Anerkennung der Hausordnung dazu bei, eine Atmosphäre des gegenseitigen Verständnisses und der Rücksichtnahme im schulischen Leben spürbar werden zu lassen.
Die Hausordnung ergänzt die ohnehin geltenden Rechtsvorschriften, etwa das Schulgesetz, die Schulordnung Gymnasien, die Schulbesuchsordnung, das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, das Datenschutzgesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung.
Der Geltungsbereich der Hausordnung umfasst die Schulgebäude des Friedrich-Schiller-Gymnasiums sowie Turnhallen/Sportstätten, Seminargebäude und Internat. Ergänzend gelten spezielle Vorschriften für einzelne Gebäude und Räume.

Verhalten

  • Jeder verhält sich so, dass niemand belästigt, gestört, gefährdet oder verletzt wird. Unser Umgangston ist höflich. Erwachsene werden gegrüßt und im Schulhaus wird grundsätzlich keine Kopfbedeckung getragen. Ausnahmen gelten für konfessionsgebundene Kopfbedeckungen.
  • Niemand bedroht andere oder geht gewaltsam gegen andere vor. Das Mitführen von Waffen sowie Feuerwerkskörpern und der Gebrauch von Gegenständen als Waffe sind untersagt.
  • Für Film-, Foto- und Tonaufnahmen ist das entsprechende Einverständnis einzuholen (Verweis auf § 201 StGB).
  • Gewaltverherrlichende oder unsittliche Spiele, Filme, Musik u. Ä. sind verboten.
  • Genuss und Vertrieb von Sucht- und Rauschmitteln sind grundsätzlich verboten.
  • Wertgegenstände werden bei Verlust nicht ersetzt.
  • Aushänge und Bekanntmachungen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Flächen und nur durch dazu Berechtigte angebracht werden. Alle nicht unterzeichneten/ nicht genehmigten Aushänge werden entfernt. Für Schüler werden Extra-Flächen zur Verfügung gestellt. Aushänge dort sind unter Einhaltung o. g. Normen und unter Angabe von Namen und Klasse erlaubt.
  • Die Schüler haben den Anweisungen der Lehrkräfte und sonstigen Beschäftigten Folge zu leisten.
  • Zur Esseneinnahme werden Jacken u. Ä. sowie die Schultaschen an den vorgesehenen Orten abgelegt.
  • Jeder Schüler verlässt seinen Platz sauber und räumt Geschirr und Speisereste entsprechend der Vorgaben.
  • Der Zimmerwechsel erfolgt im Allgemeinen zu Beginn der Pausen.
  • Fachräume dürfen von Schülern nur unter Aufsicht oder mit Erlaubnis betreten werden.
  • Schüler dürfen Lehrer- und Vorbereitungszimmer nicht betreten. Ausnahme: in Begleitung eines Lehrers.

Unterricht

  • Lehrer und Schüler erscheinen rechtzeitig zum Unterricht, um einen pünktlichen Beginn zu gewährleisten. Verspätungen sind zu begründen.
    Bei Krankheit sind in der Sekundarstufe II für Klausuren und angekündigte Leistungskontrollen, in der Sekundarstufe I für das Praktikum der 9.Klasse sowie prüfungsähnliche Arbeiten ärztliche Bescheinigungen vorzulegen.
  • Mit dem Vorklingeln werden die Plätze eingenommen.
  • Jacken u. Ä. sind vor Unterrichtsbeginn abzulegen.
  • Der Lehrer eröffnet und schließt den Unterricht. Das Klingelzeichen dient zur Orientierung.
  • Ist der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, ist der Klassensprecher oder ein Vertreter verpflichtet, dies im Sekretariat zu melden.
  • Zu Beginn des Unterrichtes erheben sich die Schüler zur höflichen Begrüßung.
  • Der Gebrauch von Mobiltelefonen u. Ä. im Unterricht ist untersagt. Für die Zeitangabe sind andere Mittel zu nutzen.
  • Essen im Unterricht ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Trinken im Unterricht ist nur gestattet, wenn der unterrichtende Lehrer dies erlaubt.
  • Die Schüler werden zu Diensten (Ordnung, Tafelreinigung, Klassenbuch, Lehrmittelbereitstellung,…) eingeteilt.
  • Die Zimmer sind sauber und ordentlich zu verlassen (V: Ordnungsdienst).
  • Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt, die Tafel ordentlich gesäubert, die Fenster geschlossen, das Licht gelöscht und die Tür verschlossen (Kennzeichnung im Plan).
  • Schüler betreten das Haus in der Regel ab 7.15 Uhr durch den Haupteingang oder die mittlere Tür vom Hof aus. Fahrschüler, die eher kommen, und Schüler, die während der Unterrichtszeit zu einer späteren Stunde kommen, bleiben bis zum Pausenklingeln in der Cafeteria im Untergeschoss (Toiletten nur im UG nutzen).
  • Der Aufenthalt auf den Gängen ist während des Unterrichtes untersagt.
  • Ist kein Lehrer anwesend, sind die Fenster geschlossen oder gekippt zu halten.
  • Die Eingangstüren sind während der Unterrichtszeit verschlossen. Besucher melden sich über die Klingelanlage an.
  • Im Schulgelände haben Fußgänger Vorrang.
  • Als Zufahrt für Radfahrer ist der Eingang am Nordflügel maximal in Schrittgeschwindigkeit zu nutzen. Ansonsten sind Räder im Schulgelände zu schieben.Kraftfahrer nehmen besondere Rücksicht, auch auf spielende Kinder. Fahrräder sind in den Radständern auf dem Hof, Kraftfahrzeuge auf dem Hof nur mit Sondergenehmigung auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.
  • Müll wird minimiert und stets in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt.
  • Unfälle, plötzliche Erkrankungen und besondere Zwischenfälle sind unverzüglich einem Lehrer oder im Sekretariat zu melden.

Pausen

  • In den kleinen Pausen sind Gänge und Treppenhäuser keine Aufenthaltsorte. Ausgenommen sind hiervon die Gänge vor den Fachkabinetten.
  • Das Rennen im Haus ist untersagt.
  • Die Schüler haben die Möglichkeit, während der großen Pausen den Hof aufzusuchen.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist für Schüler der Sekundarstufe I während der Unterrichts- und Pausenzeiten (außer zu planmäßigen Standortwechseln) nicht erlaubt.
  • Die aufsichtführenden Lehrer werden in den Pausen von namentlich festgelegten Schülern in ihrer Aufsicht unterstützt.
  • Sportliche Aktivitäten (einschließlich Ballspiel) sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen durchzuführen.
  • Sportanlagen dürfen nur für sportliche Tätigkeiten, unter Aufsicht und mit entsprechender Bekleidung genutzt werden.
  • Der Aufenthalt in den Speiseräumen ist während der Essenpausen nur Schülern gestattet, die an der Speisung teilnehmen.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen

  • Jegliche Sonder- und außerunterrichtlichen Veranstaltungen von Schülern dürfen im gesamten Schulbereich nur nach vorheriger Anmeldung (im Allgemeinen eine Woche vor dem Termin im Sekretariat) und Genehmigung und nur unter Aufsicht stattfinden. Nach der Veranstaltung sind die Räume ordentlich zu verlassen.
  • Während des Essens sind die Schüler (im Gegensatz zur Unterrichtszeit, Pausen, Schulweg, einschließlich schulischer Veranstaltungen außerhalb der Schule) nicht über den Freistaat Sachsen versichert.

Schlussbestimmungen

  • Beschädigungen und Verunreinigungen aller Schulanlagen und des Internats sind zu vermeiden. Der Schulträger kann Schadenersatz-/ Haftungsansprüche geltend machen, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig Gebäude, Einrichtungs- und Lehrgegenstände oder Inventar beschmutzt, beschädigt oder in Verlust gebracht wird.
  • Bei vorsätzlichen, groben bzw. mutwilligen und wiederholten Verstößen gegen diese Hausordnung können die jeweiligen Schüler zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden. Die Eltern werden vorher darüber in Kenntnis gesetzt.

Stand 02.12.2009